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Sehr geehrten Herrn Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe und Anwaelte/innen in Deutschland,

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Sehr geehrten Herrn Dr. Christian Kirchberg, Karlsruhe und Anwaelte/innen in Deutschland,

Ich merke, dass in den Greundgesaetz, dass Alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.


Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Mà ¤nner und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fà ¶rdert die tatsà ¤chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Mà ¤nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religià ¶sen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich bin Amerikaner aber wohne und arbeite in Deutschland (und zahle Steuer hier) und sollte mit diesem Artikel 3 von Willkuerlichketiten von Beamten/innen und alle staatliche ungerichtigen Vorgaengsweise geschutzt worden, aber wie ist es mit meiner Frau, die seit Abril 2009 Schikanenwegens von unfair Prozesse(n) in Deutschland in Ausland bleiben muss. Haben meine Frau und ich Schuetz dagegen?
Lass mich ein Bischen erklaeren.
Seit Juni 2009 in dem Botschaft Deutschlands in Kuwait und bei dem Petitionsausschuss in Hessenlandestag haben meine Frau und ich den Anrechnungsmethoden den Integrationsbeamten in Deutschland in Frage gestellt. Trotzdem haben seit mehrere Monaten meine Frau und ich keinen richtige Hilfe und Justiz miterlebt.
Waehrend diesen Prozesse und auch fruehr haben meine Frau und ich mehrmals unten viele Schwierigkeiten (fuer Buerger und Familien) in Deutschland und Ausland gelitten muessen, wobei die Beamtern mehrmals Fragwuerdigen Methoden eingefuhrt haben.
Richter in Deutschland haben daher Rechnungsmethoden als Rechtswiedrig verurteilt. Habe ich Gruend zu klagen?
à ‚¬ BVerfG, "Anrechnungsmethode", 5.2.02
Art. 6 I, 3 II GG, 1577, 1578 BGB, Verfassungswidrigkeit der bislang von den Familiengerichten angewandten "Anrechnungsmethode" bei der Bestimmung des nachehelichen Ehegattenunterhalts: Kindererziehung und Haushaltsfà ¼hrung stehen gleichrangig neben der Beschaffung des Einkommens (Hinweis: die "Anrechnungsmethode" ist vom BGH bereits in der Entscheidung Familienarbeit der Ehefrau aufgegeben worden)
Willkuer in den Ermittlungen des Gesaetzes sowie in den Fallen Beamteruebereinkommen sind auch nicht in Deutschland unerhoert. Habe ich den Recht zu klagen?
à ‚¬ BAG, Werkstudent, 30.8.00 (NZA 2001, 613)
Art. 1 III GG, keine unmittelbare Bindung der Tarifpartner an die Grundrechte, Vorrang der Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) vor dem Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) bei der Bestimmung des persà ¶nlichen Anwendungsbereichs von Tarifvertrà ¤gen, Grenze der Willkà ¼r;
45 ArbGG, zu den Voraussetzungen der Vorlagepflicht (hier: fehlende Entscheidungserheblichkeit)
Ich weiss noch nicht, ob ich Schmerzengeld irgenwann verlangen soll, aber die tragodische Politik und Vorgaengsweise beim Ablehnung des Visums meiner Frau wird wahrscheinlich im 2009 bis 12.500 Euro meiner Familie kosten. Ausserdem habe ich mehr als 30 bis 60 Stuende mit dem Visumprozess verbracht. Diese Ueberstunden belasstet meine Arbeit sowie Gesundheit.

à ‚¬ BVerfG, "Prinzessinnenprivileg", 8.3.00 (NJW 2000, 2187)
Art. 3 GG, verfassungsrechtlich unbedenkliche Bemessung von Schmerzensgeld ( 847 BGB aF, nun 253 BGB) wegen psychischer Schà ¤digungen im Verhà ¤ltnis
1. zu der Bemessung des Geldanspruches wegen Verletzung des allgemeinen Persà ¶nlichkeitsrechts (Art. 2 I, 1 I GG) von Prominenten,
2. zu der Bemessung von Schmerzensgeld fà ¼r physische Schà ¤digungen

Willkuerlichkeit Seites der Behoerden und ihre bevorzuegte Methoden spielen ein rieseger Rolle in den Verlauf des Visumprozesess und in den Prozess des Remonstrierungs im Ausland und im Inland in 2009
à ‚¬ BVerfG, Briefanhaltung durch Ermittlungsrichter, 28.9.99 (NJW 2000, 273)
Art. 3 I GG, Willkà ¼rverbot: zur Frage, wann in der analogen Anwendung einer Vorschrift richterliche Willkà ¼r liegt (hier bejaht bei der analogen Anwendung von 119 VI StPO auf den Vollzug der Erzwingungshaft gem. 70 II StPO, 171 StVollzG)

Willkuerverbote sollten in Deutschland nicht ueblich (nicht gestattet). Wenn meine Frau Amerikanerin oder aus einen Osteuropaeisches (nicht EU ) Land stammte, haetten sie und ich weniger Willkuer erlebt, aber zur Zeit ist selten etwas als rechtwidrig gegen nicht Europaer in Deutschland von Beamteeranwaeltengeforscht.
Dieses Situation soll und muss sich aendern.
à ‚¬ BVerfG, Fernsehinterview des iranischen Asylbewerbers, 16.10.98 (DVBl 1999, 165)
51 I AuslG, Art. 3 GG, Willkà ¼rverbot, sachfremde Erwà ¤gungen des Gerichts, Anforderungen an die Begrà ¼ndung

Unfaehigkeiten der Beamter/innen, insbesonderweise wichtige Detailles von meiner Familie des Visumsbefragung und Ablehnung nicht beruecksichtigt.
Im kurzen wird Soziale Gesichtspunkten fuer Familien, wie meine und in ganz Deutschland, nichtmal beruecksichtigt?
à ‚¬ BVerfG, Kindergartengebà ¼hr IV, 10.3.98 (BVerfGE 97, 332)
Art. 2 I, Gesetzgebungskompetenz, Art. 75, 105;
Art. 3 I, sachlicher Grund fà ¼r Gebà ¼hrenstaffelung, soziale Gesichtspunkte sind berà ¼cksichtigungsfà ¤hig

Insgesammt verlange ich, dass den Justiz in dem Fall meiner Ehezusammenzeihung ab Sofort Gewaehrungspflichtig realisiert wird.
à ‚¬ BVerwG, Urteilsverà ¶ffentlichungen, 26.2.97 (BVerwGE 104, 105)
Art. 3 I GG i.V.m. Art. 5 I 2 GG, Art. 20 III GG, Rechtsstaatsgebot, Justizgewà ¤hrungspflicht, Demokratiegebot, Gewaltenteilung
und
à ‚¬ BVerfG, 611a BGB, 16.11.93 (BVerfGE 89, 276)
611a BGB aF, Art. 3 II GG, Anwendung einfachen Rechts, grundrechtliche Schutzpflichten;
611a BGB, "Motivbà ¼ndel"

Sollten Allgemeines Persoenlichkeitsrechte weder von den Ablehnungen Beamters noch von fragwuerdigen Vorgaengsweise Direkt und Indirekt angetasstet werden?
à ‚¬ BGH, iranisches Sorgerecht, 14.10.92 (BGHZ 120, 29)
Art. 6 EGBGB, Art. 3 II GG, Internationalen Privatrecht, Berà ¼cksichtigung der Grundrechte der Kinder, Art. 2 I GG, allgemeines Persà ¶nlichkeitsrecht

Die erweiterte Ablehnung eines Visums fuer meine Frau im Jahr 2009 stoesst Beide den rechten des Einzelnen und der Familien sich zu ernaehren, zu entfalten, zu verwirklichen, unsw.
à ‚¬ BVerfG, Kapitalertragssteuer, 27.6.91 (BVerfGE 84, 239)
Art. 3 I GG, Recht des Einzelnen auf materielle Steuergerechtigkeit, Abgrenzung zu dem nicht gegebenen Anspruch auf "Gleicheit im Unrecht", gesetzgeberische Pflicht zur Kontrolle der "Steuerehrlichkeit"

Hier habe ich bis jetzt keinen Beweis, aber Willkuerlichkeit scheint in den Fall meiner Ehe und Visum ziemlich ueblich.
à ‚¬ BVerfG, ÃÅ"berlinger Zweitwohnungssteuer, 6.12.83 (BVerfGE 65, 325)
Art. 105 IIa GG, 6 IV KAG, Aufwandsteuer, Art. 3 I GG, willkà ¼rliche Ungleichbehandlung
Keine Beruecksichtigung auf Haertefaellen sind auch nicht von Beamter in meinen Fall nicht gezeigt, obwohl ich wannsinnig viele Ueberstuende leisten muss, und mehrmals nach anderen Kontinenten zu meine Frau fliegen muesste.
à ‚¬ BVerfG, Pflichtexemplar, 14.7.81 (BVerfGE 58, 137)
Art. 14 I GG, Verhà ¤ltnismà ¤ÃƒÅ¸igkeit, Art. 3 GG, Berà ¼cksichtigung von Hà ¤rtefà ¤llen

Fast Niemand hat mir bis Jetzt Hilfe angeboten. Wieso denn nicht? Oftmals habe ich Hilfe(n) gewollte und es verlangt mit Anwaelte/innen von dem Integrationsamt zu sprechen, aber niemals habe ich richtige und Zeitgemaess Auskuenfte sowie weder richtige Rat noch Gespraechsmoeglichkeiten erhalten.
à ‚¬ BVerfG, Gerichtskostenvorschuß, 16.1.60 (BVerfGE 10, 262)
Art. 19 IV, 3, Prozeßkostenhilfe

Ich danke Alle fuer weitere Anweisungen.

Ihr,

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KEVIN STODA-has been blessed to have either traveled in or worked in nearly 100 countries on five continents over the past two and a half decades.--He sees himself as a peace educator and have been-- a promoter of good economic and social development--making-him an enemy of my homelands humongous DEFENSE SPENDING and its focus on using weapons to try and solve global (more...)
 

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